Das Lebensmittelrecht gilt auch im Internet


 

Beim Kauf von Produkten im Internet ist Vorsicht geboten. Dies betrifft insbesondere ausländische Webshops. Das Schweizer Lebensmittelrecht fordert einen hohen Sicherheitsstandart und lässt nur sichere Lebensmittel zu. Dies gilt auch für den Online-Verkauf. Onlineshops mit einem Standort in der Schweiz müssen bei der zuständigen kantonalen Lebensmittelvollzugsbehörde gemeldet sein und werden regelmässig kontrolliert.

 

Ausländische Webshops hingegen unterstehen nicht der Schweizer Gesetzgebung und können deshalb Produkte anbieten, die nach Schweizer Lebensmittelrecht nicht verkehrsfähig sind, weil sie z.B. in der Schweiz nicht zugelassene Zutaten beinhalten. Konsumentinnen und Konsumenten tragen hier die alleinige Verantwortung und das Risiko beim Import von Lebensmitteln für den Eigengebrauch. Genaueres lesen Sie auf der Website des BLV.