Die Fachgruppe FSIS vertritt Schweizerische Unternehmer, tätig im Bereich der Nahrungsergänzungsmittel, Sportlernahrung und
Mahlzeitenersatzprodukte, insbesondere gegenüber Behörden und Medien.
Vorsicht im Onlinehandel:Das Schweizer Lebensmittelrecht fordert einen hohen
Sicherheitsstandart und lässt nur sichere Lebensmittel zu. Dies gilt auch für den Online-Verkauf. Onlineshops mit einem Standort in der Schweiz müssen bei der zuständigen kantonalen
Lebensmittelvollzugsbehörde gemeldet sein und werden regelmässig kontrolliert.
Ausländische Webshops hingegen bieten möglicherweise Produkte an, die nach Schweizer Lebensmittelrecht nicht verkehrsfähig sind, weil sie z.B. in der Schweiz nicht zugelassene Zutaten
beinhalten. Konsumentinnen und Konsumenten tragen hier die alleinige Verantwortung und das Risiko beim Import von Lebensmitteln für den Eigengebrauch. Tipps dazu finden Sie auch auf der
Webseite des BLVs.