1981 hat die WHO (World Health Organisation) zusammen mit Herstellern, NGOs und Regierungsvertretern den International Code of Marketing ausgearbeitet. Seither wird dieser Code regelmässig mit
Resolutionen von der WHA (World Health Assembly) aktualisiert.
Die Schweiz hat Teile des WHO International Code in die nationale Gesetzgebung übernommen. Zudem befolgen die Unternehmungen, die Säuglingsanfangs- und Folgenahrung (0-12 Monate) herstellen und
in der Schweiz verkaufen, seit vielen Jahren Verhaltensregeln. Diese Verhaltensregeln wurden in einem "Verhaltenscodex der Hersteller von Muttermilch-Ersatzpräparaten" festgehalten, welcher
erstmals im Jahr 1982 unterzeichnet wurde und seither laufend aktualisiert wird.
Die Produzenten von Babynahrungs- und Folgenahrung in der SINA haben den Verhaltenscodex unterzeichnet und verpflichten sich, diesen einzuhalten und dessen Einhaltung durch alle ihre Mitarbeiter bei sämtlichen Aktivitäten des Verkaufs, der Werbung
und der Verkaufsförderung für Säuglingsanfangs- und Folgenahrung (0-12 Monate) zu überwachen.
Die Einhaltung des Verhaltenscodex wird seit 1995 durch ein paritätisch zusammengesetztes Codex-Panel überwacht, in welchem die Stillförderung Schweiz mit verschiedenen
Berufsverbänden (SGP, BSS, SHV, SF MVB) und Organisationen (UNICEF, LLL, GIFA), die sich dem Schutz des Stillens verpflichtet haben (Allianz WHO-Kodex), und die Hersteller vertreten sind. Die
Arbeitsweise des Panels ist schriftlich festgehalten.
Swiss Association of Nutrition Industries
c/o Food Lex AG
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